Bonitätsprüfung

Sollten unsere erfahrenen Mitarbeiter in Ausnahmefällen keine gemeinsame Inkasso-Lösung mit dem Schuldner finden, dann werden wir im nächsten Schritt schnell eine informative Bonitätsprüfung einleiten. Diese ist oftmals sogar sehr bedeutsam für den weiteren Fortgang des Verfahrens. Denn diese Informationen liefern uns, sowie dem jeweiligen Auftraggeber (Gläubiger), wichtige Hinweise und eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage. Zusammen mit dem Gläubiger, also unserem Kunden, beraten wir intensiv, ob die Bonitätslage des Schuldners es zulässt, die Einbringung der noch offenen Außenstände (offenen Forderungen) weiter zu betreiben.

Ausgezeichneter Inkassoservice

Manchmal ist es sogar sinnvoller, den Fall an dieser Stelle abzuschließen. In den meisten Inkassofällen wird jedoch das begonnene Inkassoverfahren fortgesetzt.  Rechtliche Schritte werden eingeleitet, um die Aussenstände effektiv einzutreiben. Sie haben Fragen zu unseren ausgezeichneten Bonitätsprüfungen? Schreiben Sie uns Ihre Wünsche am besten gleich hier: Inkasso Beratung oder rufen Sie uns an: +41 (0)41 511 04 60

Sie haben Fragen zu unserem Inkasso-Service?

Gerne beantworten unsere qualifizierten Berater schnell Ihre Inkassofragen. Fordern Sie jetzt Ihr massgeschneidertes Inkassoangebot an. Hier geht’s zu Ihrer Inkasso Offerte – kostenlos und unverbindlich:

    Gemeinsames Inkasso für den Erfolg

    Inkassoservice

    Unser starker Inkassoservice beginnt dann, wenn die erste und zweite Mahnung erfolglos im Sande verlaufen sind. Durch unsere Inkassoexperten werden bis zu fünf Versuche auf dem aussergerichtlichen Inkassowege gestartet.

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    Eine Inkasso Firma mit Händedruck

    Bonitätsprüfung

    In wenigen Inkassofällen finden unsere Mitarbeiter gemeinsam mit Ihrem Schuldner keine zufriedenstellende Lösung. Ist das Telefoninkasso erfolglos, dann werden wir im nächsten Schritt vor dem Betreibungsgericht für Sie aktiv.

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    Verlustschein

    Das Betreibungsverfahren wurde eingeleitet, doch Ihre Aussenstände bestehen noch weiterhin: Was können Sie tun, wenn die Pfändung ganz oder teilweise fruchtlos war? Wir übernehmen gerne die Bearbeitung Ihrer Verlustscheine.

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